


Normen und Verordnungen

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Die PSA-Benutzungsverordnung ist eine zentrale nationale rechtliche Grundlage in Deutschland, die regelt, wie Persönliche Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten bei der Arbeit zu benutzen ist. Sie setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 89/656/EWG (über die Benutzung von PSA durch Arbeitnehmer) in deutsches Recht um.

DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
Die DGUV Vorschrift 49 ist eine Unfallverhütungsvorschrift und gilt für Feuerwehren (früher unter der Bezeichnung GUV-V C53 bekannt). Sie enthält spezielle Anforderungen zum Einsatz von PSA in diesem speziellen Bereich (Feuerwehren). Sie ist keine allgemeine Rechtsvorschrift, sondern gilt nur für einen bestimmten Tätigkeitsbereich.
Die DGUV Vorschrift 49 ist keine staatliche Rechtsvorschrift im engeren Sinne (wie z. B. ein Gesetz oder eine Verordnung des Bundes), sondern eine autonome Rechtsvorschrift der Unfallversicherungsträger. Dennoch hat sie rechtlich bindenden Charakter.
Die DGUV Vorschrift 49 ist in Deutschland eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift mit satzungsrechtlichem Charakter, jedoch keine staatliche Rechtsvorschrift im formellen Sinne.
Sie ist für den versicherten Personenkreis (Feuerwehren) rechtsverbindlich und kann auch rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung nach sich ziehen.

Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
Diese Verordnung regelt die Inverkehrbringung von PSA in der EU, also die Anforderungen, die Hersteller erfüllen müssen, damit PSA überhaupt verkauft und verwendet werden darf (z. B. CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung etc.). Sie betrifft nicht direkt die Benutzung, sondern eher die Produktanforderungen.
Zusammenhang:

Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
EU-weite Vorschrift: Diese Verordnung legt die grundlegenden Anforderungen für die Herstellung und den Vertrieb von PSA in der Europäischen Union fest. Sie bestimmt, dass alle PSA-Produkte den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen und die CE-Kennzeichnung tragen.
Technische Dokumentation: Die Verordnung verlangt von den Herstellern eine detaillierte technische Dokumentation, um die Konformität der PSA mit den Sicherheitsstandards nachzuweisen.

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Nationale Umsetzung: Die PSA-BV setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 89/656/EWG (über die Benutzung von PSA durch Arbeitnehmer) in deutsches Recht um. Sie legt fest, dass Arbeitgeber nur PSA bereitstellen dürfen, die den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechen.
Pflichten der Arbeitgeber: Die PSA-BV regelt, wie PSA im Arbeitsalltag genutzt werden muss. Dazu gehört, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass PSA regelmäßig gewartet, geprüft und in einwandfreiem Zustand ist.

DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
Branchenbezogene Anwendung: Diese Vorschrift bezieht sich speziell auf die Feuerwehren und legt detaillierte Regeln für die Nutzung und Wartung von PSA im Feuerwehrdienst fest. Sie baut auf den allgemeinen Anforderungen der PSA-BV auf und konkretisiert diese für die speziellen Bedingungen und Gefährdungen im Feuerwehrdienst.
Prüfung und Dokumentation: Die DGUV Vorschrift 49 verlangt, dass PSA regelmäßig geprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden, um die Sicherheit der Feuerwehrleute zu gewährleisten.
Wie hängen die Dokumente zusammen?

Verordnung (EU) 2016/425 ist die oberste Vorschrift auf europäischer Ebene, die grundlegende Anforderungen an alle PSA-Produkte stellt, die in der EU verkauft werden. Sie legt die Standards für die Sicherheit und Gesundheitsschutzanforderungen fest.
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) setzt die Anforderungen der EU- Verordnung auf nationaler Ebene um und legt fest, wie PSA in Deutschland verwendet, gewartet und überprüft werden muss. Sie regelt, dass nur PSA verwendet werden darf, die den europäischen Normen entspricht.
DGUV Vorschrift 49 spezifiziert diese nationalen Regeln für den speziellen Bereich der Feuerwehren in Deutschland. Sie ergänzt die allgemeinen Anforderungen der PSA-BV durch spezifische Vorschriften für die Nutzung und Wartung der PSA im Feuerwehrdienst.
Beide Richtlinien / Verordnungen haben unterschiedliche Zielrichtungen und gelten nebeneinander.
Verbindungen zwischen den Dokumenten:

Verordnung (EU) 2016/425:
Diese EU-Verordnung legt die allgemeinen Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) fest, die in der gesamten Europäischen Union verkauft werden. Sie definiert die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die alle PSA-Produkte erfüllen müssen.
Die Verordnung verpflichtet Hersteller, eine umfassende technische Dokumentation zu erstellen, die die Konformität der Produkte nachweist.

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV):
Die PSA-BV setzt die Anforderungen der Richtlinie 89/656/EWG in deutsches Recht um. Sie legt fest, dass Arbeitgeber nur solche PSA bereitstellen dürfen, die den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechen.
Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber auch zur regelmäßigen Wartung und Überprüfung der PSA und zur Schulung der Beschäftigten in deren Verwendung.

DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“:
Diese spezifische Vorschrift für Feuerwehren in Deutschland basiert auf den allgemeinen Anforderungen der PSA-BV und erweitert sie um spezifische Regelungen für den Feuerwehrdienst.
Sie schreibt vor, dass PSA regelmäßig gewartet und geprüft werden muss und dass die Ergebnisse dieser Prüfungen dokumentiert werden müssen.
DGUV Information 205-035
Die DGUV Information 205-035 ist eine spezifische Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die sich mit der Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr befasst. Sie dient als praxisorientierte Anleitung für Feuerwehrleute und ihre Vorgesetzten, um gesundheitliche Risiken durch Kontamination bei Einsätzen zu minimieren.
Einordnung der DGUV Information 205-035:

Funktion und Ziel der DGUV Information 205-035:
Praktische Anleitung: Die DGUV Information 205-035 bietet konkrete Handlungsempfehlungen zur Hygiene bei Feuerwehreinsätzen. Dies umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen, zum richtigen Umgang mit kontaminierter Schutzkleidung und Ausrüstung sowie zur persönlichen Hygiene nach Einsätzen.
Schutz der Gesundheit: Ziel ist es, die Gesundheit der Feuerwehrleute zu schützen, indem das Risiko von Kontaminationen mit gefährlichen Stoffen wie Rauchgasen, Asbest oder anderen krebserregenden Stoffen minimiert wird.
Ergänzung zu gesetzlichen Vorgaben: Während die PSA-BV und die DGUV Vorschrift 49 die rechtlichen Rahmenbedingungen setzen, liefert die DGUV Information 205-035 die konkreten Anweisungen und Best Practices für den Feuerwehralltag.

Anwendungsbereich:
Die DGUV Information 205-035 richtet sich an alle Feuerwehren in Deutschland und ist besonders für die Praxis konzipiert. Sie unterstützt Führungskräfte und Feuerwehrleute dabei, die gesetzlichen Anforderungen aus der PSA-BV und der DGUV Vorschrift 49 im täglichen Einsatz korrekt umzusetzen.