Brandgefährlich?
Hohe Ansprüche an die PSA
In extremen Situationen sicher arbeiten – Feuerwehrkräfte müssen sich auf ihre Persönliche Schutzausrüstung verlassen können.
Das macht strapazierfähige, langlebige Feuerwehreinsatzbekleidung aus:
- Fasern, fester als Stahl, zugleich so geschmeidig, dass die Feuerwehrkräfte im Einsatz viel Bewegungsfreiheit haben
- Mehrlagige technische Textilien und Membrane, die Flammen, Hitze, Wasser und chemische Substanzen fernhalten, aber Schweiß und Feuchtigkeit vom Körper nach außen abgeben.
- Leuchtende Streifen, intakte Nähte, Textilien, die nicht aufrauen und nicht einlaufen

So vielfältig die Aufgaben, so hoch die Anforderungen an eine sachgerechte Pflege der PSA.
Falsche Waschverfahren können die lebenswichtigen Funktionen der Schutzkleidung zunichte machen.
Für Feuerwehren entwickelte Pflegetechnik sowie die genaue Einhaltung der Herstellervorgaben zur professionellen Reinigung sind deshalb unerlässlich.

Kontamination
PAKs, Ruß, Asbest – unter anderem diese Schadstoffe sind es, die bei Bränden freigesetzt werden können und Ihre Gesundheit gefährden. Ihre Atemschutzmaske bewahrt Sie davor, giftige Chemikalien einzuatmen. Die Gefahr, dass Schadstoffe über die kontaminierte Schutzausrüstung über Haut und/oder Atemwege in den Körper eindringen, wurde jedoch lange unterschätzt. Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen haben ein deutlich höheres Krebsrisiko. Prävention ist dringend geboten.

Normen und Verordnungen
Nur bei Einhaltung aller geltenden Normen und Vorschriften darf die PSA wieder in den Einsatz. Diese Standards sind das Grundgerüst, damit die Feuerwehrkräfte immer einsatzbereit sind und ihr Leben im Ernstfall geschützt wird.
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Persönliche Schutzausrüstung muss gepflegt, funktionstüchtig und hygienisch einwandfrei sein. Die PSA-BV verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Wartung, Reparatur und richtigen Lagerung der Ausrüstung – und zur Schulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit ihrer PSA.
DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
Für Feuerwehren gelten besondere Anforderungen. Die DGUV Vorschrift 49 schreibt vor, dass Ausrüstung regelmäßig geprüft werden muss. Schäden sind zu dokumentieren und betroffene Geräte dürfen nicht weiterverwendet werden, wenn sie die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
Diese EU-Verordnung legt fest, dass PSA-Produkte grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Hersteller sind verpflichtet, die Qualität und Schutzfunktion ihrer Produkte nachzuweisen – unter anderem durch technische Dokumentation und Prüfverfahren.
DGUV Information 205-035 – Einsatzstellenhygiene bei der Feuerwehr
Im Einsatz kommt es oft zu Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Die DGUV Information 205-035 liefert praxisnahe Empfehlungen zum Umgang mit kontaminierter Ausrüstung, zur persönlichen Hygiene und zur Vermeidung von Verschleppung – etwa durch geeignete Abläufe und Trennung von Schwarz- und Weißbereich.
§ 12 Arbeitsschutzgesetz – Unterweisung der Beschäftigten
Feuerwehrleute müssen wissen, wie sie ihre Ausrüstung richtig nutzen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen. Ziel ist der sichere Umgang mit PSA – vom Anlegen bis zur Pflege.
Retter brauchen Schutz.
Von Kopf bis Fuß geschützt: Die Funktionalität der PSA ist die Lebensversicherung der Einsatzkräfte. Die Herausforderung: Die Schutzausrüstung muss extremen Belastungen standhalten und ihre Qualität lange behalten. Kontaminationen der Ausrüstung dürfen nicht verschleppt werden und die Feuerwehrkleidung muss nach der Pflege schnell wieder einsatzbereit sein.
Die Antwort

Ein Pflegesystem, das speziell für Feuerwehren entwickelt wurde.

Reibungslose Abläufe, bei denen alle Bausteine durchdacht und effizient aufeinander setzen.






